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Brüssel verschärft den Blick auf Shein: EU prüft Geschäftspraktiken

Photo by Serena Naclerio / Unsplash

Inhaltsverzeichnis

Die Europäische Kommission hat am 17. Februar 2026 ein formelles Verfahren gegen die chinesische Shopping-Plattform Shein eingeleitet. Hintergrund sind Vorwürfe systematischer Verstöße gegen den Digital Services Act, das zentrale EU-Gesetz für große Online-Plattformen. Die Untersuchung konzentriert sich auf drei Bereiche, die auch mittelständische Unternehmen im E-Commerce betreffen.

Illegale Produkte auf der Plattform: Ein systematisches Risiko

Der Untersuchungsbeginn fußt auf dem wiederholten Verkauf illegaler Waren über Shein. Besonders auffällig waren sexuell anmutende Sexpuppen, die zeitweise im französischen Shop angeboten wurden. Auch genehmigungspflichtige Waffen wurden gefunden. Aus Sicht der EU-Kommission deutet dies nicht auf Einzelfälle hin, sondern auf ein grundsätzliches Problem im Risikomanagement des Unternehmens. Der Vorwurf lautet, dass Shein illegale Waren nicht konsequent erkennt, entfernt oder gegen Verkäufer vorgeht, die Regeln brechen. Nach dem DSA müssen große Plattformen solche Schritte aktiv einleiten.

Geschäftsmodell mit psychologischem Drall

Ein zweiter Untersuchungspunkt betrifft das Design der Plattform. Die EU-Kommission prüft, ob die Gestaltung der Seite Kaufsucht gezielt fördert. Konkret genannt werden aggressive Verkaufstaktiken wie Punkte- und Belohnungssysteme, zeitlich begrenzte Angebote und Spielmechaniken, die Nutzer länger auf der Seite halten sollen. Für reguliert werden solche Praktiken aus Verbraucherschutz- und Jugendschutzsicht. Plattformen müssen das Wohl ihrer Nutzer in den Mittelpunkt stellen, statt es zu untergraben.

Undurchsichtige Algorithmen: Die versteckte Lenkung

Der dritte Punkt der Untersuchung betrifft die Algorithmen, mit denen Shein Produktempfehlungen ausspielt. Nach dem DSA müssen große Online-Plattformen die wesentlichen Parameter ihrer Empfehlungssysteme offenlegen. Nutzer sollen nachvollziehen können, nach welchen Kriterien ihnen bestimmte Produkte gezeigt werden. Gleichzeitig muss mindestens ein Empfehlungssystem vorhanden sein, das nicht auf persönlichen Daten basiert. Die Transparenz der Algorithmen wird von der EU-Kommission in Frage gestellt.

Was bedeutet das für die Praxis?

Shein erreicht in der EU rund 145 Millionen aktive Nutzer pro Monat. Die Plattform fungiert zugleich als Hersteller, Händler und Marktplatz. Diese Größe macht sie systemisch relevant. Die DSA gilt daher verstärkt für solche Plattformen. Für mittelständische Händler bedeutet das: Der regulatorische Druck auf internationale Plattformen steigt. Es gilt, Warenangebote sorgfältig zu prüfen und zu klären, wie Geschäftsmodelle Nutzer beeinflussen und wie Algorithmen arbeiten.

Hohe Strafen bei Verstößen wahrscheinlich

Sollte die EU-Kommission Verstöße nachweisen, stehen mehrere Optionen offen. Zunächst können einstweilige Maßnahmen angeordnet werden, etwa das Abschalten bestimmter Funktionen. Danach sind Geldbußen möglich, die bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Eine komplette Sperrung der Plattform gilt als letztes Mittel und wird als unwahrscheinlich eingeschätzt. Shein hat angekündigt, im Verfahren konstruktiv mitzuarbeiten.

Parallel führt Frankreich eigene Ermittlungen gegen Shein. Ende 2025 scheiterte ein Versuch einer dreimonatigen Internetsperre vor Gericht. Das EU-Verfahren ist unabhängig und könnte weitreichendere Folgen haben.

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