Bundesregierung plant dreimonatige Speicherung von IP-Adressen bei Internetanbietern
Justizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Cyberkriminalität vorgelegt. Dem Entwurf zufolge müssen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und zugehörige Daten drei Monate lang speichern. Das Papier ging letzte Woche an die übrigen Ministerien zur Abstimmung. Die Bundesregierung plant, das Gesetz dem Bundestag im Frühjahr 2026 vorzulegen. Hintergrund und Begründung Ziel