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Betriebsrenten für kleine Unternehmen: Neue Chancen und Risiken in der Altersvorsorge

Photo by Jose Antonio Gallego Vázquez / Unsplash

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Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Für den Mittelstand hat sich die Lage damit grundlegend verändert. Betriebsrenten sollen künftig Standard werden, auch in Firmen ohne bisherige Altersvorsorge. Das eröffnet Chancen für die Personalbindung, birgt aber auch finanzielle Risiken für Arbeitgeber.

Derzeit erhalten rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrente. In kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern liegt die Quote deutlich darunter. Die neue Gesetzgebung will das ändern. Durch das automatische Anmeldeverfahren werden Mitarbeiter in die Betriebsrente aufgenommen, sofern sie nicht widersprechen. Damit steigt die Beteiligung voraussichtlich deutlich. Ähnliche Systeme funktionieren in anderen Ländern und führen dort zu besseren Vorsorgequoten.

Für Unternehmen bietet die Betriebsrente klare Vorteile. Die eingezahlten Beiträge sind sozialversicherungsfrei, wodurch die Lohnnebenkosten sinken. Je nach Größe des Betriebs und Beteiligungsquote können Einsparungen von Zehntausenden Euro pro Jahr möglich sein. Zudem stärkt die Betriebsrente die Attraktivität als Arbeitgeber und unterstützt die Bindung der Mitarbeitenden.

Die neuen Regelungen erleichtern auch die Umsetzung. Das Sozialpartnermodell steht künftig nicht mehr nur tarifgebundenen Betrieben offen, sondern auch nicht tarifgebundenen Unternehmen. Die Abfindungsgrenzen bei kleinen Betriebsrenten wurden erhöht, was bei Arbeitgeberwechseln mehr Flexibilität bringt. Für Geringverdiener gibt es steuerliche Anreize – eine wichtige Neuerung für Firmen mit vielen Beschäftigten in unteren Lohngruppen.

Doch die Chancen haben auch eine Kehrseite. Wer die Betriebsrente selbst finanziert und Pensionsrückstellungen bildet, trägt erhebliche Bilanzrisiken. Die Rückstellungen binden in großen Betrieben teils hunderte Millionen Euro. Bundesweit belaufen sich Pensionsansprüche der Mitarbeitenden auf fast 500 Milliarden Euro. Je länger Menschen leben, desto länger müssen diese Leistungen bezahlt werden. In Branchen mit wenig Wachstum wird es besonders schwierig, wenn die Betriebsrente aus operativen Gewinnen bezahlt werden muss, der Geschäftsgang schwächelt.

Hinzu kommt ein Faktor, den Unternehmen kaum beeinflussen können: das allgemeine Zinsniveau. Pensionsrückstellungen beruhen auf gesetzlich festgelegten Diskontsätzen. Sinken die Marktzinsen, wachsen die Rückstellungen, ohne dass entsprechende Kapitalerträge dazukommen. Das kann die Bilanz belasten.

Eine Auslagerung an externe Versorgungsträger wie Pensionskassen oder Versicherungen löst zwar das Risiko, die Rente künftig selbst zahlen zu müssen. Das Geld ist dann allerdings weg oder bleibt als Verpflichtung bei den Trägern. Gleichzeitig entstehen neue Abhängigkeiten. Arbeitnehmer müssen Unterlagen sorgfältig verwahren und Adressänderungen melden. In Großbritannien zeigen Beispiele, dass Versicherer und Versicherte sich aus den Augen verlieren können – mit Milliardenverlusten.

Für Mittelständler stellt sich die Frage, welches Modell am besten passt. Die Direktversicherung bleibt der verbreitetste Weg. Sie wird von etwa 81 Prozent der kleinsten Betriebe genutzt. Sie ist einfach, aber weniger flexibel. Betriebsrenten mit Beitragszusage bieten mehr Spielraum und geben dem Unternehmen größere Planungssicherheit. Wer finanzielle Mittel hat, kann auch intern sparen, muss das System jedoch aktiv managen.

Die neuen Regeln ab Januar 2026 machen Betriebsrenten attraktiver – für beide Seiten. Moderne Anlagevorschriften ermöglichen möglicherweise höhere Renditen. Die Digitalisierung reduziert Bürokratie. Der administrative Aufwand für kleine Firmen wurde reduziert. Dennoch bleibt eine Betriebsrente eine langfristige Verpflichtung. Wer sie anbietet, sollte realistische Szenarien prüfen – mit Blick auf das eigene Geschäftsmodell, die demografische Entwicklung und die eigene Liquidität.

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