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Die Debatte um eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne nimmt Fahrt auf. Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen den Bundesrat nutzen, um Druck auf die großen Ölkonzerne auszuüben. Mit einem Entschließungsantrag fordern die drei SPD-geführten Länder die befristete Wiedereinführung dieser Steuerform. Ziel ist es, außergewöhnliche Gewinne der Mineralölkonzerne abzuschöpfen. Die Spritpreise sind seit dem Konflikt im Iran deutlich gestiegen. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft spüren die Kosten.
Vorrede der Nordländer
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte brachte es auf den Punkt. Die Mineralölkonzerne nutzten jede Gelegenheit, um Verbraucher schamlos in die Tasche zu greifen. Die drei Länder argumentieren, dass Preissteigerungen nicht allein durch Rohstoffmarktentwicklungen erklärbar seien. Sie fordern eine stärkere Regulierung der Preispolitik international agierender Ölkonzerne. Der Entschließungsantrag soll am Freitag im Bundesrat beraten werden. Die norddeutschen Länder sehen das Problem daher als außerordentlich dringend an.
Aktivitäten auf Bundesebene
Auch auf Bundesebene gibt es Bewegung. Niedersachsens Energieminister Christian Meyer will Übergewinne abschöpfen und das Geld an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben. Er schlägt vor, die Einnahmen aus einer solchen Steuer dauerhaft für eine Senkung der Stromsteuer zu verwenden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil lässt prüfen, ob die Maßnahme machbar ist. SPD-Chefin Bärbel Bas hat das Thema ebenfalls in die Debatte gebracht.
Was bedeutet eine Übergewinnsteuer?
Eine Übergewinnsteuer soll zusätzlich zu den normalen Gewinnen Gewinne abschöpfen, die durch außergewöhnliche Umstände entstanden sind. Der normale Gewinn bleibt unangetastet. Die zusätzlichen Renditen durch Krisen sollen besteuert werden. Im aktuellen Fall geht es um Einnahmen der Mineralölkonzerne durch die gestiegenen Ölpreise. Die Bundesregierung wirft den Unternehmen vor, dass die Preiserhöhungen in Deutschland stärker ausfallen als in anderen Ländern.
Deutschland hat Erfahrung mit einer solchen Steuer. Zwischen 2022 und 2023 gab es den Energiekrisenbeitrag. Gewinne von Energiekonzernen, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 lagen, wurden zusätzlich mit 33 Prozent besteuert. Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken an der damaligen Ausgestaltung. Verhandlungen vor dem Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sind noch offen.
