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Am 5. Februar 2026 hat das Bundeskartellamt Amazon eine schwere Niederlage zugefügt. Die Behörde verbot dem Onlinehändler, Preisobergrenzen für unabhängige Händler auf dem Amazon Marketplace festzulegen. Zusätzlich verhängte sie eine Strafe von 59 Millionen Euro. Für viele Mittelständler im Onlinehandel ist dies ein wichtiger Sieg im Wettbewerb gegen den Marktplatzbetreiber.
Amazon wird als direkter Konkurrent gesehen
Nach Auffassung des Kartellamts tritt Amazon auf seiner Plattform als direkter Konkurrent zu den Verkäufern auf. Preisvorgaben seien daher grundsätzlich unzulässig. Sie greifen nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa wenn Händler Wucherpreise verlangen. Kartellamtschef Andreas Mundt warnte, dass die bisherige Praxis dazu führe, dass unabhängige Händler ihre Kosten nicht mehr decken können und vom Marktplatz verdrängt würden. Besonders problematisch bleibe, dass die Preisgrenzen durch statistische Modelle berechnet würden, deren Kriterien für die Händler intransparent bleiben.
Wie funktionierte Amazons System bislang
Bislang setzte Amazon sogenannte dynamische Preisobergrenzen durch. Überschrittene Grenzen führten dazu, dass Produkte aus dem Marktplatz verschwanden oder aus der prominenten Buy Box entfernt wurden. Die Buy Box ist das hervorgehobene Feld, das die meisten Käufer wahrnehmen. Eine unsichtbare Platzierung bedeutete oft erhebliche Umsatzeinbußen für Händler. Das Besondere: Amazon erklärte seinen Verkaufspartnern nicht, nach welchen genauen Regeln die Grenzen festgelegt wurden. Die Berechnung blieb intransparent.
Basierend auf Befragungen entschieden
Das Kartellamt stützt sich bei seiner Entscheidung auf Befragungen von rund 2000 Onlinehändlern aus dem Herbst 2024. Die klare Botschaft lautete: Viele Verkäufer litten unter dieser Preiskontrolle und konnten Preise nicht flexibel an ihre Kostenstrukturen anpassen.
Für wen ist die Entscheidung wichtig?
Der Amazon Marketplace macht etwa 60 Prozent des Umsatzes des Konzerns in Deutschland aus. Das zeigt die zentrale Rolle dieses Vertriebskanals für unzählige kleine und mittlere Unternehmen. Mittelständler, die über Amazon verkaufen, gewinnen nun mehr Spielraum bei der Preisgestaltung. Sie können Preise besser an ihre Kostensituation anpassen und sind weniger abhängig von Amazons intransparenten Algorithmen.
Strafe und Rechtsweg
Die Strafe von 59 Millionen Euro stützt sich auf eine im Jahr 2023 eingeführte Gesetzesänderung, die großen Digitalkonzernen mit überragender Marktmacht verschärfte Vorschriften auferlegt. Dies ist die erste finanzielle Maßnahme dieser Art gegen Amazon.
Widerstand und Perspektive
Der US-Konzern zeigt sich wenig begeistert. Deutschlandchef Rocco Bräuniger kritisierte die Entscheidung scharf und kündigte Rechtsmittel an. Amazon argumentiert, das Verbot stehe im Widerspruch zu EU-Wettbewerbsrecht und führe zu höheren Preisen für Kunden. Zudem müsse Amazon als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen werden, unrentable Angebote zu bewerben. Das Unternehmen will notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen. Bis dahin läuft der Marktplatz wie gewohnt weiter. Experten rechnen damit, dass dieser Fall grundlegend beeinflussen könnte, wie große Plattformen in Deutschland reguliert werden.
Quellen
https://antenne.nrw/nrw/bundeskartellamt-verbietet-amazon-preisvorgaben-fuer-dritthaendler/
https://www.mz.de/leben/technik/dampfer-fur-amazon-kartellamt-schrankt-preisvorgaben-ein-4193925
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/06_02_2025_Amazon.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/amazon-kartellamt-strafe-100.html
