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Kernpunkte des CDU-Vorstoßes
Der Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ sieht vor, den Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit künftig nur noch in bestimmten Situationen zu gewähren. Dazu zählen die Betreuung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und berufliche Weiterbildungen. In allen anderen Fällen würde der Rechtsanspruch entfallen. Zudem soll der Bezug von Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag an diese Gründe gekoppelt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Unternehmer: Der Rückkehranspruch in Vollzeit soll entfallen, wenn die Teilzeit nicht ausreichend begründet ist.
Begründung der Initiative
Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, begründet den Antrag mit Fachkräftemangel und der derzeit hohen Teilzeitquote in Deutschland. Aus ihrer Sicht führt mehr Teilzeitarbeit dazu, dass einzelne Mitarbeitende stärker belastet werden oder Aufträge nicht angenommen werden können.
Die aktuelle rechtliche Situation
Seit 2001 haben Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt. Der Wunsch muss drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Arbeitgeber können Teilzeitarbeit nur ablehnen, wenn gewichtige betriebliche Gründe dagegensprechen. Die Beweislast liegt bei ihnen.
Seit 2019 gibt es zudem die Brückenteilzeit, die es Beschäftigten in größeren Betrieben erlaubt, befristet weniger zu arbeiten und anschließend wieder in die vorherige Stundenzahl zurückzukehren. Diese Regelung soll vielen helfen, nicht in der sogenannten Teilzeitfalle stecken zu bleiben.
Die Zahlen sind beeindruckend
Die Teilzeitquote in Deutschland hat Rekordwerte erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiteten 2024 etwa 29 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen liegt der Anteil bei knapp 49 Prozent, bei Männern bei 12 Prozent. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung meldet sogar noch höhere Quoten: Im dritten Quartal 2025 erreichte die Quote 40,1 Prozent. Das ist der höchste je gemessene Wert für diesen Zeitraum.
Interessanterweise hat diese hohe Teilzeitquote nicht zu weniger Gesamtarbeit geführt. Teilzeitbeschäftigte arbeiten heute durchschnittlich mehr als 18 Wochenstunden, deutlich mehr als in der Vergangenheit. Das Arbeitsvolumen insgesamt ist also nicht gesunken.
Warum arbeiten Menschen in Teilzeit?
Die Gründe für Teilzeitarbeit sind vielfältig und oft nicht freiwillig. Beschäftigungszuwächse gibt es vor allem in Branchen mit hohem Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen. Gleichzeitig sank die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe, das viele Vollzeitstellen bietet. Mehr Frauen und ältere Arbeitnehmer treten in den Arbeitsmarkt ein, oft mit Teilzeitangeboten.
Besonders wichtig für Mittelständler: Der Arbeitsmarktexperte Stefan Sell bezweifelt, dass es nennenswerte Zahlen an echten Lifestyle-Teilzeitkräften gibt. Die Gruppe, die es sich leisten kann, nur aus Vergnügen weniger zu arbeiten, liegt im einstelligen Prozentbereich.
Das Statistische Bundesamt zeigt zudem, dass 2024 etwa jede siebzehnte Teilzeitkraft gerne Vollzeit arbeiten würde, aber keine entsprechende Stelle findet. Ein Drittel der Frauen nennt familiäre Pflichten als Grund für Teilzeit; bei Männern sind es neun Prozent. Mehr Kinderbetreuung und bessere Pflegeangebote würden diese Zahlen vermutlich deutlich verändern.
Die wirtschaftliche Bewertung ist gespalten
Ökonomen sind sich nicht einig, ob die Abschaffung des Teilzeitrechts hilft. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW lehnt den Vorschlag ab und warnt, dass die bloße Streichung des Rechts den Fachkräftemangel nicht lösen würde. Stattdessen könnte eine Reform des Steuersystems mehr bringen, insbesondere beim Ehegattensplitting und bei Minijobs, die vor allem Frauen in Teilzeitarbeit drängen.
Der Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer vom Institut der Wirtschaft hält den Teilzeitanspruch hingegen für überflüssig. Bei echtem Fachkräftemangel hätten Arbeitnehmer auch ohne Gesetz Verhandlungsmacht für flexiblere Arbeitszeiten. Allerdings gibt auch er zu, dass eine bloße Gesetzesänderung nicht ausreicht. Kinderbetreuung und niedrigere Abgaben für Beschäftigte seien mindestens genauso wichtig.
Widerstand von allen Seiten
Der Vorstoß der CDU-Wirtschaftsvertreter stößt auf erhebliche Kritik. Der CDU-Sozialflügel sieht das Thema kritisch, und auch der Koalitionspartner SPD lehnt ab. Sogar Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU warnt vor zu hartem Druck. Sie plädiert dafür, Vollzeitarbeit durch bessere Betreuungsangebote attraktiver zu machen, nicht durch Zwang.
Die OECD empfiehlt Deutschland schon lange, das Steuer- und Transfersystem grundlegend zu reformieren statt Teilzeitrechte zu streichen. Eine echte Lösung für mehr Vollzeitarbeit liege in anderen Bereichen.
Fazit für Mittelständler
Die Debatte zeigt, dass Teilzeitarbeit in Deutschland ein komplexes Phänomen ist. Sie lässt sich nicht allein durch ein Gesetz lösen. Für kleine und mittlere Betriebe könnten Vereinbarungen über flexiblere Arbeitszeiten künftig leichter werden, wenn die CDU-Pläne umgesetzt werden. Das könnte bei der Personalplanung helfen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass flexible Arbeitsmodelle an Attraktivität verlieren und Betriebe Schwierigkeiten beim Recruiting bekommen, insbesondere wenn sie auf Teilzeitkräfte angewiesen sind.
Mittelständler sollten die weitere Entwicklung beobachten. Parallel lohnt sich eine Prüfung: Welche Arbeitsmodelle sind in meinem Betrieb sinnvoll? Wie kann ich flexible Arbeitszeiten anbieten und damit im Wettbewerb um Fachkräfte Vorteile erzielen?
