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Die Bundesregierung hebt ab dem 24. November die seit August geltenden Einschränkungen für Rüstungslieferungen nach Israel auf. Die Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas, die seit dem 10. Oktober bestand, habe sich laut Regierungsangaben in den vergangenen Wochen stabilisiert. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, die Genehmigungspraxis werde wieder nach dem Einzelfallprinzip geprüft. Unternehmen müssen künftig damit rechnen, dass jede Ausfuhrgenehmigung detailliert bewertet wird. Die Bewertung richtet sich nach der jeweiligen militärischen und politischen Lage im Nahen Osten.
Neue Prüfpraxis bei Rüstungsexporten
Während des dreieinhalbwöchigen Teilstopps galten vor allem Güter, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten. Ausnahmen galten für Lieferungen zum Schutz Israels gegen äußere Bedrohungen. Künftig gelten wieder die allgemeinen Exportrichtlinien. Lieferungen in Krisengebiete bleiben grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt Ausnahmen. Israel gehört wie die Ukraine zu den Sonderfällen, weil die Sicherheit Israels eine Staatsräson Deutschlands ist. Trotzdem wird jedes Exportgeschäft individuell bewertet. Unternehmen müssen nachweisen, dass die gelieferten Komponenten nicht in aktive Kämpfe im Gazastreifen einfließen.
Auswirkungen für mittelständische Zulieferer
Für mittelständische Zulieferer, die Bauteile für militärische Systeme herstellen, schafft die Aufhebung des Teilstopps Planungssicherheit. Getriebe für Merkava-Panzer könnten wieder geliefert werden, etwa vom deutschen Hersteller Renk. In der Beschränkungsphase wurden Rüstungsexporte im Zeitraum August bis September genehmigt. Sie betrafen vor allem nicht kampfkritische Güter wie Sanitätsmaterial. Kriegswaffenexporte wie Panzer oder U-Boote bleiben streng reguliert. Die Bundesregierung prüft jeden Antrag auf mögliche Verstöße gegen Völkerrecht und die eigene Exportpolitik.
Rechtliche Hürden und Kritik
Die Entscheidung stößt auf rechtliche Vorbehalte. Mehrere Klagen palästinensischer Bürger aus dem Gazastreifen gegen deutsche Rüstungsexporte wurden vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen. Menschenrechtsorganisationen wie das ECCHR kritisieren weiterhin mangelnde Transparenz im Genehmigungsprozess. Die Kläger hatten argumentiert, deutsche Waffen könnten völkerrechtswidrig eingesetzt werden. Das Gericht wies die Klagen mit der Begründung zurück, dass die Bundesregierung ihre Genehmigungspraxis bereits angepasst habe und keine konkrete Wiederholungsgefahr bestehe. Für Unternehmen bedeutet dies, dass rechtliche Anfechtungen von Exportentscheidungen zwar möglich, aber schwer durchsetzbar sind.
