zum Inhalt

Pariser Gericht lehnt dreimonatige Sperre von Shein ab

Photo by Alexander Kagan / Unsplash

Inhaltsverzeichnis

Ein Pariser Gericht hat den Antrag der französischen Regierung abgelehnt, den Onlinehändler vorübergehend zu sperren. Die Behörden wollten die Plattform drei Monate schließen. Gefundene Waren umfassten unter anderem kinderpornografische Sexpuppen, Waffen und Medikamente. Die Richter erklärten, dass eine Sperre nach der Entfernung der beanstandeten Produkte unverhältnismäßig wäre. Sie stellten ferner fest, dass der Verkauf solcher Artikel gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Die bereits umgesetzten Korrekturen durch Shein würden das Risiko vorerst eindämmen.

Zur Sicherheit verpflichtete das Gericht Shein zu strengeren Alterskontrollen beim Verkauf von Erotikartikeln. Bei künftigen Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Fall. Shein betonte, man arbeite intensiv daran, die internen Prüfprozesse zu optimieren und eng mit den französischen Behörden zusammenzuarbeiten. Bereits vor der Entscheidung hatte das Unternehmen den Verkauf von Sexspielzeug weltweit gestoppt und die Kategorie „Produkte für Erwachsene“ vorübergehend deaktiviert.

Die französische Regierung hatte das Verfahren Mitte November eingeleitet, kurz nach der Eröffnung eines ersten Shein-Ladens im Pariser Kaufhaus BHV. Kritiker werfen dem Konzern vor, europäische Märkte mit Billigware zu überschwemmen und Verbraucherschutzgesetze systematisch zu umgehen. Parallel laufen weitere Ermittlungen gegen Shein, unter anderem wegen mangelnder Altersprüfung und des Verkaufs gefährlicher Produkte. Sollte das Unternehmen in diesen Verfahren verurteilt werden, drohen den Verantwortlichen bis zu sieben Jahre Haft sowie hohe Geldstrafen.

Auf europäischer Ebene erhöht die EU-Kommission den Druck auf Plattformbetreiber. Sie hat Shein mehrfach aufgefordert, detaillierte Informationen über Sicherheitsvorkehrungen vorzulegen. Grundlage ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), das große Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung nimmt. Umweltorganisationen wie Greenpeace warnen zudem vor Risiken durch laxe Kontrollen. Bei Stichproben wurden PFAS in Shein-Produkten nachgewiesen, die in der EU eigentlich verboten sind.

Für mittelständische Unternehmen, die eigene Online-Marktplätze betreiben, unterstreicht der Fall die Bedeutung klarer Compliance-Prozesse. Die EU arbeitet an verschärften Regelungen, die künftig auch kleinere Anbieter stärker in die Pflicht nehmen könnten. Experten raten daher, interne Prüfsysteme für Drittanbieter jetzt anzupassen und transparente Meldeverfahren für Nutzer einzurichten. Nur so lassen sich rechtliche Risiken minimieren und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden langfristig sichern.

Gewinnen Sie neue Kunden über das Maschinen Journal
MJ Image

Das Maschinen Journal erreicht jeden Monat tausende Entscheider aus dem industriellen Mittelstand. Nutzen Sie unsere Reichweite, um Ihre Produkte genau dort zu platzieren, wo Kaufentscheidungen entstehen.

Sie wollen mehr Anfragen erzielen?

→ Jetzt Artikel anfragen

Aktuelles

Tagesthemen vom 05.02.2026

Starker Euro setzt EZB unter Zugzwang Die Europäische Zentralbank belässt den Einlagensatz zwar bei zwei Prozent, gerät aber wegen der Währungsentwicklung zunehmend unter Druck. Der Dollar verliert an Bedeutung, große Investoren und Staaten wie China fahren ihre Dollar-Bestände zurück. Zugleich hat sich der Euro spürbar aufgewertet. Das dämpft zwar die

Kartellamt setzt neue Maßstäbe

Kartellamt setzt neue Maßstäbe

Am 5. Februar 2026 hat das Bundeskartellamt Amazon eine schwere Niederlage zugefügt. Die Behörde verbot dem Onlinehändler, Preisobergrenzen für unabhängige Händler auf dem Amazon Marketplace festzulegen. Zusätzlich verhängte sie eine Strafe von 59 Millionen Euro. Für viele Mittelständler im Onlinehandel ist dies ein wichtiger Sieg im Wettbewerb gegen den Marktplatzbetreiber.

Starker Euro drückt auf EZB-Politik: Zinssenkung rückt in den Fokus

Starker Euro drückt auf EZB-Politik: Zinssenkung rückt in den Fokus

Die Europäische Zentralbank hält ihre Leitzinsen vorerst stabil. Bei ihrer Sitzung am Donnerstag beschloss das EZB-Direktorium, den Einlagensatz unverändert bei zwei Prozent zu belassen. Das entsprach den Erwartungen der Finanzmärkte. Doch hinter dieser Entscheidung zeichnen sich neue Spannungen ab, die die Geldpolitik in absehbarer Zeit verändern könnten. Warum der Dollar

Tagesthemen vom 04.02.2026

Inflation im Euroraum unter EZB-Ziel – aber mit deutlichen Unterschieden Die Inflation in der Eurozone ist im Januar 2026 auf 1,7 Prozent gefallen und liegt damit erstmals seit Herbst 2024 unter dem Zielwert der EZB. Treiber sind vor allem sinkende Energiepreise, die im Jahresvergleich um 4,1 Prozent zurückgingen. Lebensmittel