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Ein Pariser Gericht hat den Antrag der französischen Regierung abgelehnt, den Onlinehändler vorübergehend zu sperren. Die Behörden wollten die Plattform drei Monate schließen. Gefundene Waren umfassten unter anderem kinderpornografische Sexpuppen, Waffen und Medikamente. Die Richter erklärten, dass eine Sperre nach der Entfernung der beanstandeten Produkte unverhältnismäßig wäre. Sie stellten ferner fest, dass der Verkauf solcher Artikel gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Die bereits umgesetzten Korrekturen durch Shein würden das Risiko vorerst eindämmen.
Zur Sicherheit verpflichtete das Gericht Shein zu strengeren Alterskontrollen beim Verkauf von Erotikartikeln. Bei künftigen Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Fall. Shein betonte, man arbeite intensiv daran, die internen Prüfprozesse zu optimieren und eng mit den französischen Behörden zusammenzuarbeiten. Bereits vor der Entscheidung hatte das Unternehmen den Verkauf von Sexspielzeug weltweit gestoppt und die Kategorie „Produkte für Erwachsene“ vorübergehend deaktiviert.
Die französische Regierung hatte das Verfahren Mitte November eingeleitet, kurz nach der Eröffnung eines ersten Shein-Ladens im Pariser Kaufhaus BHV. Kritiker werfen dem Konzern vor, europäische Märkte mit Billigware zu überschwemmen und Verbraucherschutzgesetze systematisch zu umgehen. Parallel laufen weitere Ermittlungen gegen Shein, unter anderem wegen mangelnder Altersprüfung und des Verkaufs gefährlicher Produkte. Sollte das Unternehmen in diesen Verfahren verurteilt werden, drohen den Verantwortlichen bis zu sieben Jahre Haft sowie hohe Geldstrafen.
Auf europäischer Ebene erhöht die EU-Kommission den Druck auf Plattformbetreiber. Sie hat Shein mehrfach aufgefordert, detaillierte Informationen über Sicherheitsvorkehrungen vorzulegen. Grundlage ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), das große Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung nimmt. Umweltorganisationen wie Greenpeace warnen zudem vor Risiken durch laxe Kontrollen. Bei Stichproben wurden PFAS in Shein-Produkten nachgewiesen, die in der EU eigentlich verboten sind.
Für mittelständische Unternehmen, die eigene Online-Marktplätze betreiben, unterstreicht der Fall die Bedeutung klarer Compliance-Prozesse. Die EU arbeitet an verschärften Regelungen, die künftig auch kleinere Anbieter stärker in die Pflicht nehmen könnten. Experten raten daher, interne Prüfsysteme für Drittanbieter jetzt anzupassen und transparente Meldeverfahren für Nutzer einzurichten. Nur so lassen sich rechtliche Risiken minimieren und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden langfristig sichern.
