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Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst fordert eine Verlängerung der erhöhten Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld über das Jahr 2025 hinaus. Derzeit können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2025 Kurzarbeitergeld für maximal 24 Monate beantragen. Danach gilt wieder die reguläre Höchstdauer von zwölf Monaten.
Hintergrund der Forderung
Wüst betont, dass zahlreiche Betriebe, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, bereits seit drei Jahren in Folge unter Abschwung leiden. Ohne eine Verlängerung drohe massiver Personalabbau und damit eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Stand der Maßnahme und Auswirkungen auf die Mittelstandplanung
Seit Jahresbeginn 2025 nutzen viele Firmen die ausgeweitete Regelung, um Arbeitsplätze zu sichern. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2024 rund 287.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Regierung hatte das Instrument als Brücke eingerichtet, weil andere Instrumente wie Investitionsbooster oder der Industriestrompreis erst allmählich wirken. Für den Mittelstand bedeutet dies Planungssicherheit, um Liquidität zu stabilisieren, ohne Fachkräfte zu verlieren.
Auswirkungen auf die Praxis in Technik und Personal
Für technische Entscheider im Mittelstand hat die Regelung direkte Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung. Kurzarbeitergeld senkt zwar Lohnkosten, erfordert aber eine klare Abstimmung zwischen kurzfristiger Entlastung und langfristigen Investitionsentscheidungen. Unternehmen müssen nachweisen, dass der Arbeitsausfall vorübergehend ist und alle zumutbaren Schritte unternommen werden, um die Kurzarbeit zu beenden. Dazu gehören Maßnahmen zur Auftragsakquise oder die Nutzung der reduzierten Arbeitszeit für Weiterbildung.
Personalstrategie und Kommunikation
Die Verlängerung beeinflusst die Personalstrategie maßgeblich. Viele Betriebe setzen Kurzarbeit ein, um Fachkräfte in der Krise zu halten und Rekrutierungskosten zu vermeiden. Insbesondere im Handwerk und in der Industrie, wo der Fachkräftemangel akut ist, sichert dies die operative Stabilität. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber die Beschäftigten über die Dauer der Kurzarbeit informieren und Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat abschließen. Fehlt eine klare Kommunikation, leidet das Vertrauen der Mitarbeitenden – ein Risiko, das familiengeführte Unternehmen besonders schwer treffen kann.
Risiko bei Auslaufen der Förderung
Sollte die Bundesregierung auf einen weiteren Ausbau verzichten, stehen viele Betriebe vor einem Dilemma: Entweder die Arbeitszeit sinkt erneut unter die Kurzarbeitsschwelle, was Lohnersatzleistungen ausschließt, oder es kommt zu Entlassungen. Beides belastet die Liquidität und das Know-how. Wüst warnt vor falschen Signalen in unsicheren Zeiten und plädiert dafür, die 24-monatige Bezugsdauer mindestens bis Ende 2026 zu verlängern. Für den Mittelstand wäre dies ein wichtiges Zeichen, dass staatliche Unterstützung auch bei anhaltenden Herausforderungen greift.
