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Neue Förderung für Elektrofahrzeuge ab 2026

Photo by Marek Studzinski / Unsplash

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung plant ab 2026 eine gezielte Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Zielgruppen sind Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Im Zentrum steht eine Kaufprämie von bis zu 4000 Euro, die an klare Einkommensgrenzen gebunden ist. Laut den Plänen profitieren Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen unter 45.000 Euro. Familien erhalten pro Kind eine Aufstockung von 500 Euro. Zudem müssen die geförderten Fahrzeuge einen Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro aufweisen. Anders als beim früheren Umweltbonus sollen auch Plug-in-Hybride und gebrauchte Elektroautos in das Programm einbezogen werden. Die Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der mit drei Milliarden Euro ausgestattet ist.

Flottengeschäft wird zum Treiber des Absatzes

Für mittelständische Unternehmen eröffnen sich konkrete Chancen, Fuhrparks wirtschaftlich auf Elektromobilität umzustellen. Branchenanalysen rechnen damit, dass der Anteil von Elektrofahrzeugen im Flottengeschäft 2026 deutlich zunimmt. In diesem Jahr werden rund 552.000 Neuzulassungen erwartet; 2026 könnten es 708.000 sein. Besonders KMU profitieren von der geplanten Sozialleasing-Option, die der SPD zufolge nach französischem Vorbild eingeführt werden soll. Dadurch wird der Einstieg in elektrische Dienstwagen auch für Betriebe mit begrenztem Budget attraktiver. Zugleich helfen die Anreize den Unternehmen, ihre CO2-Ziele zu erreichen, da Hersteller 2025 und 2026 stärker auf Elektrofahrzeuge setzen werden, um regulatorische Vorgaben zu erfüllen.

Aftermarket: Neue Geschäftsfelder für den Mittelstand

Neben dem Neuwagenverkauf gewinnt auch der Gebrauchtmarkt an Bedeutung. Erstmals sollen gebrauchte Elektroautos gefördert werden. Händler und Werkstätten im Mittelstand sprechen die Förderungen direkt an. Fachbetriebe können sich auf zusätzliche Dienstleistungen wie kostenlose Batteriechecks spezialisieren. Die Regierung hält solche Angebote für sinnvoll. Zudem eröffnet die geplante Ausweitung der Ladeinfrastruktur neue Absatzchancen für lokale Elektrofachbetriebe. Sie können Wallboxen installieren und künftig auch in die Integration von bidirektionalem Laden einsteigen. Dieser Trend könnte ab 2026 durch gesetzliche Änderungen an Fahrt gewinnen.

Bidirektionales Laden: Mehrwert für energieaffine Betriebe

Ab dem 1. Januar 2026 wird das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen in Deutschland wirtschaftlich attraktiv. Rückstrom aus Fahrzeugbatterien wird nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belastet. Für Unternehmen mit eigener Photovoltaikanlage oder hohem Strombedarf bedeutet dies eine neue Flexibilitätsoption. Überschüssiger Solarstrom kann in Fahrzeugbatterien gespeichert und bei Bedarf ins Netz zurückgespeist werden. Das V2G-Potenzial reicht bis zu 5 Gigawattstunden dezentrale Speicherkapazität. Es könnte besonders für energieintensive Betriebe im Mittelstand interessant sein. Ab April 2026 erleichtern neue Regeln der Bundesnetzagentur den technischen Aufwand. Ein zusätzlicher Stromzähler wird dann nicht mehr benötigt.

Herausforderungen und nächste Schritte

Trotz der positiven Signale bleiben Hürden. Die genauen Förderkriterien müssen bis Jahresende finalisiert und von der EU genehmigt werden. Der Erfolg der V2G-Technologie hängt vom Ausbau smarter Messsysteme ab. Netzbetreiber benötigen dafür bis zu zwölf Monate. Der Mittelstand sollte sich deshalb jetzt mit den technischen Voraussetzungen beschäftigen. Die geplanten Maßnahmen setzen klare Weichen für Absatz und neue Geschäftsmodelle rund um die E-Mobilität.

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