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EU lehnt umfassendes Namensverbot für Fleischersatzprodukte ab

Photo by Robert Bye / Unsplash

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Die Europäische Union hat nach monatelangen Verhandlungen entschieden, dass pflanzliche Fleischersatzprodukte nicht einem breiten Namensverbot unterliegen. Bezeichnungen wie Veggie-Burger, Sojaschnitzel oder vegetarische Bratwurst dürfen weiterhin genutzt werden. Der Beschluss ist ein Kompromiss, der Landwirte und Hersteller gleichermaßen berücksichtigt.

Worum ging es bei den Verhandlungen

Der ursprüngliche Entwurf stammte von der französischen Europaabgeordneten Céline Imart. Er sah ein breites Verbot solcher Bezeichnungen vor. Burger, Schnitzel, Wurst und Steak sollten ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten bleiben. Die Begründung lautete, solche Namen könnten Verbraucher verwirren und die wirtschaftlichen Interessen von Rinderbauern schützen. Das Europaparlament stimmte diesem Ansatz zunächst zu.

Die EU-Staaten reagierten skeptisch. In den Verhandlungen zwischen Parlamentariern und Regierungsvertretern in Brüssel zeigte sich rasch, dass ein so weitreichendes Verbot keine Mehrheit finden würde. Deutschland machte deutlich, dass ein solches Verbot nicht tragbar ist.

Deutschland lehnt Verbot ab

Die Bundesregierung widersetzte sich dem Vorhaben entschieden. Bundesagrarminister Alois Rainer sagte, Verbraucher sollten selbst entscheiden, welche Produkte sie kaufen. Ein Verbot würde erhebliche Kosten verursachen und unnötige Bürokratie schaffen. Große Handelsketten wie Aldi Süd und Lidl sowie Hersteller wie Rügenwalder Mühle sprachen sich gegen die geplante Regelung aus.

Verbraucherorganisationen erklärten, dass die Mehrheit der Käufer bereits zwischen pflanzlichen und tierischen Produkten unterscheiden könne. Sie forderten stattdessen klarere Kennzeichnungen auf den Produkten.

Kompromiss schränkt Begriffe begrenzt ein

Der gefundene Kompromiss ist deutlich moderater. Spezifische Bezeichnungen wie Rind- oder Schweinefleisch, Hühnchen oder Rinderhüfte sollen für pflanzliche Produkte künftig verboten bleiben. Allgemeinere Begriffe bleiben hingegen erlaubt. Das erleichtert vielen mittelständischen Unternehmen die Praxis, da eine Umbenennung oft überflüssig wird.

Wirtschaftliche Folgen für den Mittelstand

Deutschland gilt laut Branchenverbänden als größter Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen schätzte bei einem umfassenden Namensverbot erhebliche wirtschaftliche Schäden. Die Branche hätte Kosten im mittleren dreistelligen Millionenbereich tragen müssen, etwa für neue Etiketten, geänderte Verpackungen und angepasste Produktpaletten.

Wie geht es weiter

Die Entscheidung gilt bis Ende 2027. Dann steht eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union an. Es ist zu erwarten, dass die Debatte um Produktbezeichnungen in diesem Zusammenhang erneut aufgegriffen wird. Unternehmen sollten mittelfristig mit möglichen Änderungen rechnen und ihre Strategien entsprechend flexibel gestalten.

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