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Neue E-Auto-Förderung richtet sich vor allem an Familien und Geringverdiener

Photo by CHUTTERSNAP / Unsplash

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Die Bundesregierung hat ihr Förderprogramm für Elektrofahrzeuge überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Privatpersonen beim Kauf oder Leasing Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Ziel ist es, Verbraucher zu entlasten und zugleich der deutschen Autoindustrie neuen Rückenwind zu geben. Umweltminister Carsten Schneider betont, die Förderung richte sich gezielt an diejenigen, die sich ein E-Auto ohne Hilfe nicht leisten könnten.

Soziale Staffelung im Fokus

Das System basiert auf einer sozialen Staffelung. Reine Elektroautos erhalten eine Basisförderung von 3.000 Euro. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extendern kommen auf 1.500 Euro. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Die Grenze liegt bei 80.000 Euro. Haushalte mit geringerem Einkommen bekommen zusätzliche Zuschläge. Bis 60.000 Euro Einkommen gibt es 1.000 Euro mehr. Bis 45.000 Euro Einkommen kommen weitere 1.000 Euro hinzu. Pro Kind erhöht sich die Förderung um 500 Euro, maximal 1.000 Euro insgesamt. So profitieren Familien mit niedrigen Einkommen am stärksten.

Breite Fahrzeugpalette wird gefördert

Die Förderung ist nicht an bestimmte Modelle oder Preisklassen gebunden. Alle Elektroautos sind förderfähig, unabhängig vom Listenpreis. Das bedeutet, auch teurere Modelle wie das Tesla Model Y oder der Hyundai Ioniq 5 können profitieren. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gelten Einschränkungen: Sie dürfen maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

Zeitrahmen und Beantragung

Gefördert werden ausschließlich Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Förderung gilt rückwirkend. Käufer, die im Januar 2026 zugelassen wurden, können somit ebenfalls profitieren. Die Beantragung erfolgt über ein spezielles Online-Portal, das voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird. Interessenten haben zwölf Monate Zeit, den Antrag zu stellen. Wichtig: Die gekauften oder geleasten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate im Haushalt bleiben, sonst verfällt der Anspruch.

Rückgrat für deutsche Hersteller

Die Bundesregierung rechnet mit einem Budget von drei Milliarden Euro und einer Förderung von rund 800.000 Fahrzeugen bis 2029. Das hat große Relevanz für deutsche Hersteller. Schneider betont, etwa 80 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride stammen aus europäischer Produktion. Die Förderung soll die Hersteller wettbewerbsfähig halten. Im Gegensatz zu früheren Programmen wird bewusst keine Herstellerbeteiligung eingeführt, um Bürokratie zu vermeiden.

Plug-in-Hybride unter Druck

Plug-in-Hybride erhalten weniger Unterstützung als rein elektrische Fahrzeuge. Die Basisförderung liegt bei 1.500 Euro, während rein elektrischen Autos 3.000 Euro zustehen. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Förderung für Plug-in-Hybride überprüft werden. Möglicherweise werden die Bedingungen strenger, orientieren sich stärker an realen CO2-Emissionen. Das Signal der Politik lautet deutlich: Der Fokus soll künftig stärker auf batterieelektrische Fahrzeuge fallen.

Gebrauchtwagen bleiben außen vor

Eine zentrale Einschränkung ist die Geltung nur für Neufahrzeuge. Gebrauchtwagen werden nicht bezuschusst. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass der Gebrauchtwagenmarkt zunächst wachsen muss. Eine spätere Ausweitung ist nicht ausgeschlossen, aber derzeit kein Thema.

Was Käufer vorbereiten sollten

Wer von der Förderung profitieren will, sollte frühzeitig Unterlagen zusammenstellen. Erforderlich sind Kopien des Kauf- oder Leasingvertrags, der Fahrzeugschein und die letzten zwei Steuerbescheide. Ein Rechner des Bundesfinanzministeriums hilft bei der Feststellung des zu versteuernden Einkommens. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und anderen Faktoren ergibt sich der Betrag.

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