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Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Erhöhung wirkt moderat. Die wirtschaftlichen Folgen sind jedoch deutlich spürbar. Laut dem Statistischen Bundesamt liegt knapp jeder achte Arbeitsvertrag unter dem neuen Grenzwert. Somit sind bis zu 4,8 Millionen Arbeitsplätze direkt betroffen.
Vorteile und betroffene Gehaltsbereiche
Für viele Beschäftigte führt die Erhöhung zu einer spürbaren Verbesserung der finanziellen Lage. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.407 Euro pro Monat. Unter dem bisherigen Mindestlohn von 12,82 Euro hätte dieser Lohn ungefähr 2.217 Euro betragen. Die Verdienstsumme in diesem Bereich steigt damit um rund 275 Millionen Euro.
Besondere Gewinner der Anpassung
Besonders Frauen profitieren, weil sie häufiger in gering entlohnten Positionen arbeiten. Auch Beschäftigte in Ostdeutschland erhalten Vorteile. Im Gastgewerbe ist die Wirkung besonders deutlich: Fast die Hälfte aller Jobs in dieser Branche profitiert von der neuen Lohnuntergrenze. In der Land- und Forstwirtschaft liegt der Anteil bei etwa 37 Prozent.
Welche Betriebe müssen reagieren?
Für Unternehmen wird die Erhöhung zu einer bedeutsamen Herausforderung. Eine Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer zeigt, dass jedes zweite Unternehmen direkt oder indirekt betroffen ist. Besonders kritisch ist die Lage für rund ein Viertel aller Betriebe, die bislang Löhne unter der bisherigen Mindestlohnschwelle zahlten.
Zweistufiges System entlastet Betriebe
Die Mindestlohnkommission hat sich auf eine zweistufige Erhöhung geeinigt. Nach dem Anstieg auf 13,90 Euro folgt zum 1. Januar 2027 eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Die Staffelung soll Unternehmen die Bewältigung der steigenden Lohnkosten erleichtern. Insgesamt ergibt sich eine Steigerung von knapp 14 Prozent über zwei Jahre. Es handelt sich um die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
Minijob-Grenzen folgen der Mindestlohnerhöhung
Auch Betriebe mit Minijobbern müssen Anpassungen vornehmen. Die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung steigt von bisher 556 Euro auf 603 Euro im Jahr 2026 und weiter auf 633 Euro im Jahr 2027. Das bedeutet, dass Minijobber künftig mehr Stunden arbeiten können, ohne ihren rechtlichen Status zu verlieren. Betriebe müssen neu prüfen, ob Minijob-Modelle weiterhin wirtschaftlich sinnvoll sind.
Quellen
https://www.dgb.de/service/ratgeber/mindestlohn/
https://www.tophotel.de/mindestlohnerhoehung-auswirkungen-auf-betriebe-und-beschaeftigte-379151/
https://www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsentgelt/mindestlohn
https://www.informationsportal.de/hkk/mindestlohn-2026-minijob/
https://www.informationsportal.de/mindestlohn-2026-minijob/
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-steigt-2391010
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mindestlohn-2026-2027-160819/
https://www.aok.de/fk/jahreswechsel/aenderungen-bei-minijobs/
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186
