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EU verschiebt Emissionshandel für Gebäude und Verkehr auf 2028

Photo by Marek Piwnicki / Unsplash

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Die EU verschiebt den Start des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr um ein Jahr. Die neue Frist liegt bei 2028. ETS 2 sollte ursprünglich 2027 in Kraft treten. Der Beschluss folgt Druck aus Mitgliedstaaten und der Industrie nach mehr Anpassungszeit. Mittelständische Unternehmen, die Heizöl, Gas oder Kraftstoffe beziehen, erhalten vorerst Entlastung. Langfristig fehlt jedoch Planungssicherheit bei den Kosten.

Warum die Verschiebung erfolgt

Der Beschluss ist das Ergebnis eines Kompromisses im EU-Rat. Der Rat enthält abgeschwächte Klimaziele für 2040. Statt einer 90-prozentigen Reduktion bleibt das Ziel bei 90 Prozent. Durch Schlupflöcher wie internationale CO2-Zertifikate und Ausnahmen für klimafreundliche Kraftstoffe wird es jedoch weniger streng. Die EU-Kommission soll prüfen, ob die kostenlosen Verschmutzungszertifikate für energieintensive Industrien länger beibehalten werden können. Die Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Sie riskieren aber, die Klimaschutzziele zu verwässern.

Auswirkungen auf Energiekosten und Planungssicherheit

Derzeit ändert sich nichts am CO2-Preis im BEH. Er liegt bei 55 Euro pro Tonne. 2025 soll er auf 60 Euro steigen. Ab 2026 werden Zertifikate erstmals versteigert. Das dürfte die Kosten für fossile Brennstoffe erhöhen. Die Verzögerung des ETS 2 gibt Zeit zur Vorbereitung. Sie liefert aber kein klares Signal für steigende Preise. Experten warnen: Unklare Planungshorizonte bremsen Investitionen. Besonders kleine und mittlere Betriebe spüren das.

Kritik und langfristige Perspektive

Umweltverbände wie Greenpeace kritisieren die Verschiebung scharf. Sie sagen, der geschwächte Plan für 2035 und die Verzögerung des ETS 2 schaden der Glaubwürdigkeit Europas auf internationaler Ebene. Wirtschaftsvertreter betonen dagegen, eine schrittweise Einführung sei notwendig, um soziale Härten zu vermeiden und die Industrie nicht zu überfordern. Klar ist: Der CO2-Preis wird langfristig steigen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, wie sie Energieeffizienz verbessern oder auf erneuerbare Energien umsteigen können – unabhängig vom Starttermin des ETS 2.

Handlungsempfehlungen für den Mittelstand

Nutzen Sie die zusätzliche Zeit, um Ihren Energieverbrauch zu analysieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. Förderprogramme des Bundes unterstützen den Austausch alter Heizungen oder die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Informieren Sie sich auch über regionale Energiegenossenschaften oder Kooperationen mit anderen Betrieben für günstige Lösungen grüne Energie. Wer jetzt vorausschauend handelt, spart Kosten und erfüllt künftige regulatorische Anforderungen frühzeitig.

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