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Im Straßburger Parlament wurde eine deutlich reduzierte Fassung des Lieferkettengesetzes verabschiedet. Die verschärften Anforderungen gelten künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die bisherige Schwelle lag bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Die Umsetzung der Regeln wird bis 2028 gestaffelt eingeführt; betroffene Unternehmen müssen erst ab 2029 vollständig einhalten. Der Beschluss folgt starkem Druck aus der Wirtschaft, die die ursprünglichen Vorgaben als zu belastend kritisiert hatte.
Unternehmenslasten reduziert
Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die Reform eine deutliche Entlastung. Die Berichtspflichten wurden stark vereinfacht. Mittelständische Betriebe müssen nicht mehr alle Lieferketten lückenlos prüfen. Stattdessen konzentrieren sie sich auf Bereiche mit konkreten Risiken für Menschenrechte oder Umwelt. Bei der Datenerhebung dürfen sie sich auf Informationen verlassen, die bei Lieferanten in der Regel verfügbar sind. Experten rechnen mit deutlich sinkenden Umsetzungskosten und einer spürbaren Reduzierung der Bürokratie im Mittelstand.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Menschenrechtsgruppen warnen vor den Folgen der Abschwächung. Einer aktuellen Analyse zufolge betrifft das neue Regelwerk nur noch rund 980 Konzerne, während ursprünglich mehr als 3.300 Unternehmen in der Pflicht gestanden hätten. Kritiker sehen den Gesetzesentwurf schon vor der Einführung entkernt. Ohne EU-weite Haftung und mit Bußgeldern von maximal drei Prozent des weltweiten Umsatzes gebe es kaum Anreize, Lieferketten gründlich zu prüfen. Die Initiative Lieferkettengesetz spricht von einem Rückschritt beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt.
Politische Hintergründe
Der Kompromiss entstand nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen politischen Fraktionen. Die konservative Europaparlamentsfraktion setzte sich mit Unterstützung rechter Parteien durch, nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz die vollständige Abschaffung des Gesetzes gefordert hatte. Die Zustimmung des EU-Parlaments gilt als letzter Schritt vor der förmlichen Verabschiedung durch den Rat der Mitgliedstaaten, der voraussichtlich im Januar 2026 erfolgt. Für den deutschen Mittelstand bedeutet die Reform eine klare Entlastung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die abgeschwächten Regeln auf globale Lieferketten auswirken werden.
