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Zum 1. Januar 2026 tritt der EU-weite CO₂-Grenzausgleich CBAM in die finale Umsetzungsphase. Seit Oktober 2023 galt lediglich eine Meldepflicht für bestimmte emissionsintensive Importe. Ab 2026 müssen Unternehmen CBAM-Zertifikate erwerben. Die Zertifikate gleichen die Differenz zwischen den CO₂-Kosten im Ursprungsland und dem höheren EU-Preis aus. Deutsche Industrie, die auf Importe von Stahl, Aluminium, Zement oder Wasserstoff angewiesen ist, muss mit höheren Kosten und mehr Verwaltungsaufwand rechnen. Gleichzeitig soll CBAM verhindern, dass Produktion in Länder mit schwächeren Klimaregeln verlagert wird. Das birgt jedoch auch Risiken.
Die neue Regelung trifft vor allem Unternehmen, die jährlich mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren importieren. Laut Umweltbundesamt entfallen 90 Prozent der betroffenen Importeure auf kleine Mengen und sind von der Zertifikatspflicht befreit. Für die verbleibenden 10 Prozent, oft mittelständische Zulieferer oder produzierende Betriebe, steigen die Kosten deutlich. Besonders die Stahlbranche trägt in Deutschland rund 30 Prozent der industriellen Emissionen und steht vor Herausforderungen. Wer Stahl oder Aluminium aus Drittländern bezieht, muss Zertifikatskosten tragen und Emissionsdaten liefern. Das belastet die Wettbewerbsfähigkeit.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Berechnung der Emissionen. Unternehmen können zwischen EU-Standardwerten und eigenen, verifizierten Daten wählen. Letztere sind genauer, erfordern aber eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten. Experten warnen, dass viele Betriebe noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Die IHK Stuttgart betont, dass klare Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt und digitale Tools zur Datenerfassung aufgebaut werden müssen. Zudem gilt es, Lieferketten zu prüfen: Stahl aus Ländern mit hohen Emissionswerten könnte künftig teurer liefern als Produkte aus regionalen Partnern.
Ökonomen mahnen, dass die neuen Kosten zu einer schleichenden Deindustrialisierung führen könnten, wenn Unternehmen Produktion ins Ausland verlagern, um CBAM zu umgehen. Der VDMA sieht hier Risiken für den Standort Deutschland, besonders in energieintensiven Branchen. Die KPMG verweist darauf, dass die EU mit dem Clean Industrial Deal bereits auf diese Bedenken reagiert und Anreize für klimafreundliche Technologien schafft. Ob die vorgesehenen Entlastungen, wie die Anrechnung bereits im Ausland gezahlter CO₂-Preise, ausreichen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, bleibt abzuwarten.
Für betroffene Unternehmen beginnt jetzt das Handeln. Der erste Schritt ist eine detaillierte Prüfung der Lieferketten: Welche Materialien fallen unter CBAM? Wie hoch sind die jährlichen Importmengen? Ab wann wird die 50-Tonnen-Schwelle überschritten? Zudem sollten Betriebe prüfen, ob sich Prozesse effizienter gestalten oder alternative Rohstoffe einsetzen lassen, um die CO₂-Bilanz zu verbessern. Die DEHSt bietet mit dem CBAM-Self-Assessment-Tool Orientierung. Wer bis März 2026 einen Zulassungsantrag stellt, darf vorläufig weiter importieren. Diese Frist sollte nicht unterschätzt werden.
Quellen
https://carboneer.earth/de/2025/11/cbam-vereinfachungen/
https://www.bakertilly.de/beitrag/cbam-das-bringen-die-neuen-eu-erleichterungen-ab-2026
https://www.ey.com/de_de/insights/tax-law-magazine/cbam-es-wird-ernst
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/international/import-export/import/cbam-5761850
