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Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes verabschiedet. Es ermöglicht die großflächige unterirdische Speicherung von CO2 in Deutschland. Die Novelle wurde von CDU/CSU und SPD unterstützt, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen stimmten. Der Gesetzgeber schafft damit erstmals einen rechtlichen Rahmen für den industriellen Einsatz der CCS-Technologie. Ziel ist es, Branchen wie Zement, Kalk und Aluminium sowie die Abfallwirtschaft bei der Reduzierung prozessbedingter Emissionen zu unterstützen, die sich durch Effizienzsteigerungen oder den Umstieg auf erneuerbare Energien nicht vermeiden lassen.
Inhaltliche Auswirkungen und Rahmenbedingungen
Für viele mittelständische Industriebetriebe ist diese Entscheidung ein wichtiger Schritt. Sie hilft ihnen, Klimaschutzverpflichtungen einzuhalten und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben. Schätzungen zufolge entfallen rund fünf Prozent der deutschen CO2-Emissionen auf schwer vermeidbare Quellen. Das entspricht etwa 32,5 Millionen Tonnen. Ohne Speicherung dieser Emissionen drohten Unternehmen, Klimaziele zu verfehlen und wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten.
Die Kosten für die Technologie sind hoch. Ein CO2-Zertifikat im europäischen Emissionshandel liegt derzeit bei rund 80 Euro pro Tonne. Experten schätzen die Kosten für die Speicherung auf über 200 Euro pro Tonne. Auf Branchenverbände wie die Carbon Management Allianz dürfte damit eine politische Chance warten, die Abwanderung von Schlüsselindustrien ins Ausland zu stoppen.
Umweltverbände kritisieren das Gesetz scharf. Greenpeace warnt vor einer milliardenteuren Risikotechnologie, die lediglich Symptome statt Ursachen bekämpfe. Kritiker befürchten zudem, dass CCS als Alibi für weiterhin hohe Emissionen instrumentalisiert werden könnte. Das Bewusstsein in der Bevölkerung sei noch gering, daher bleibe die gesellschaftliche Akzeptanz unsicher. Studien zeigen, dass klare Informationen über Sicherheitsstandards und langfristige Planung Vertrauen schaffen können.
Das neue Gesetz legt klare Rahmenbedingungen fest. Die Speicherung im Meeresboden ist außerhalb von Schutzgebieten und Küstenzonen erlaubt. Die unterirdische Lagerung an Land bedarf der Zustimmung der Bundesländer. Kohlekraftwerke sind ausdrücklich ausgeschlossen. CCS-Projekte gelten als überragendes öffentliches Interesse, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gestärkt, Bürger müssen bereits bei der Antragstellung informiert werden.
Für Unternehmen bedeutet die Novelle Planungssicherheit. Der Aufbau von Pipelines und Speichern wird nach Schätzungen sieben bis zehn Jahre dauern. Die Systeme sollen bis Anfang der 2030er Jahre einsatzbereit sein. Da das Gesetz noch den Bundesrat passieren muss, bleibt abzuwarten, ob die geplanten Abläufe reibungslos funktionieren. Der deutsche Mittelstand könnte sich dadurch besser positionieren, Klimaziele und industrielle Stärke langfristig zu vereinen.
