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Bundestag beschließt Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026

Photo by Martin Adams / Unsplash

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Der Bundestag hat am 6. November 2025 beschlossen, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Die Umlage entfällt künftig vollständig. Die Kosten von rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr werden nicht mehr über Gasrechnungen von Privathaushalten und Unternehmen erhoben. Der Staat übernimmt stattdessen die Finanzierung der Gasspeicherbefüllung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Für Verbraucher und Gewerbetreibende bedeutet dies eine direkte Entlastung. Die Umlage lag bislang bei Haushalten bei etwa 2,4 Prozent und bei Großkunden bis zu fünf Prozent des Gaspreises.

Auswirkungen der Abschaffung

Ab dem Jahr 2026 müssen Gaslieferanten in den Abrechnungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Umlage nicht mehr berechnet wird. Für Unternehmen mit Sonderverträgen, die reine Energiepreise sichern, entfällt die Umlage automatisch. Eine manuelle Anpassung ist nicht nötig. Bei Komplettpreisverträgen profitieren Betriebe erst nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit von der Entlastung, da Umlagenbestandteile während der Vertragsdauer nicht angepasst werden. Dies könnte vor allem kleine und mittlere Unternehmen treffen, die häufig langfristige Festpreisvereinbarungen nutzen. Branchenverbände warnen zudem, dass der Wegfall der Umlage allein nicht zu deutlichen Preissenkungen führt, weil Netzentgelte oder Beschaffungspreise weiter schwanken.

Kritik an Finanzierung und Planungssicherheit

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt die Abschaffung grundsätzlich. Er kritisiert aber, dass die Kosten aus dem Klima- und Transformationsfonds statt aus dem Kernhaushalt getragen werden. Der Fonds solle primär für Klimaschutzinvestitionen genutzt werden und nicht für laufende Betriebskosten. Experten hatten bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass das Gesetz bis Ende des Monats in Kraft treten müsse, um die Entlastung zum Jahreswechsel umzusetzen. Da die Abstimmung erst am 6. November erfolgte, bleibt unklar, ob alle rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt werden können. Für mittelständische Betriebe, die Budgets früh planen, schafft dies Unsicherheit. Die Umlage ist zudem nur ein Teil der Gesamtkosten.

Langfristige Perspektiven im Fokus

Die Koalition sieht die Maßnahme als Schritt zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen. Oppositionsparteien wie Grüne und Linke lehnen den Beschluss ab. Sie fordern stattdessen Investitionen in klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Gebäudedämmung. Für den Mittelstand bleibt unklar, ob die kurzfristige Entlastung ausreicht, um die hohen Energiekosten dauerhaft zu senken. Branchen wie Bauwesen oder energieintensive Produktionsbetriebe hoffen auf weitere Schritte, etwa eine Senkung der Stromsteuer, die ab 2026 verlängert werden soll. Ob sich die Entlastung in der Praxis ausreichend auswirkt, hängt von weiteren Preisentwicklungen ab.

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