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Die Bundesregierung hat zwei wichtige Entscheide getroffen, die vor allem den Mittelstand betreffen. Ziel ist es, Unsicherheiten zu verringern und Anreize für mehr Erwerbstätigkeit zu schaffen. Unternehmen erhalten dadurch mehr Planungssicherheit und Handlungsspielräume.
Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis 2026 verschafft Planungssicherheit
Die Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes endet nicht wie geplant 2025. Ein Kabinettsbeschluss verlängert sie bis zum 31. Dezember 2026. Betriebe können Beschäftigte so länger vor Entlassungen schützen. Voraussetzung bleibt, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent hat. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die Kurzarbeit zu beenden, zum Beispiel durch Weiterbildungen oder Anpassungen der Arbeitsprozesse.
Exportorientierte Branchen profitieren besonders, weil sie weiter mit geopolitischen und handelspolitischen Unsicherheiten kämpfen. Die Bundesagentur für Arbeit bittet darum, die freigewordene Arbeitszeit sinnvoll für Qualifizierungen zu nutzen. Betriebe, die 2025 in Kurzarbeit gehen, erhalten weiterhin zwölf Monate Bezugsdauer. Ab 2027 gilt wieder die reguläre Frist von zwölf Monaten, sodass sich die Personalplanung bis Ende 2026 sicher planen lässt.
Grundsicherung ersetzt Bürgergeld: Strengere Regeln ab 2026
Parallel zur Kurzarbeit beschloss die Regierung, das Bürgergeld schrittweise durch eine neue Grundsicherung zu ersetzen. Ab dem 1. Juli 2026 gelten deutlich strengere Bedingungen für Leistungsberechtigte. Im Unterschied zum Bürgergeld entfällt künftig die Schonfrist für die Aufnahme einer Arbeit, und Vermögen muss schon ab dem ersten Monat eingesetzt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die Freigrenzen für Ersparnisse werden reduziert und die Immobilienfreibeträge sinken – bei Eigenheimen auf rund 140 Quadratmeter für bis zu vier Personen.
Auch die Prüfung der Wohnkosten wird verschärft: Wer über der ortsüblichen Miete wohnt, muss umziehen oder die Differenz selbst tragen. Die Regierung sieht darin Anreize zur Arbeitsaufnahme und zur Vermeidung langfristiger Abhängigkeit von staatlichen Leistungen. Für Unternehmen könnte dies indirekt bedeuten, dass schneller in den Arbeitsmarkt integrierte Leistungsempfänger dem Fachkräftemangel etwas entgegenwirken. Gleichzeitig muss damit gerechnet werden, dass Bewerber aus dieser Gruppe häufiger auf kurzfristige Einstiegsmöglichkeiten setzen.
Praktische Schritte für den Mittelstand
Unternehmen sollten die verlängerte Kurzarbeitsoption prüfen, insbesondere bei Auftragsrückständen oder Lieferproblemen. Die digitale Antragstellung über das KEA-System der Arbeitsagentur beschleunigt den Prozess. Zudem lohnt es sich, im Rahmen der Kurzarbeit gezielte Weiterbildungen anzubieten, zum Beispiel in Digitalisierung oder Energieeffizienz, um die Wettbewerbsfähigkeit nach der Krise zu stärken.
Beim Thema Grundsicherung sollten Arbeitgeber früh prüfen, wie sie neue Bewerbergruppen gezielt ansprechen. Kurze Einarbeitungszeiten und flexible Arbeitsmodelle können Vorteile bringen. Informieren Sie sich auch bei regionalen Jobcentern, die bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden mit Förderbedarf unterstützen.
