zum Inhalt

Bundesregierung plant dreimonatige Speicherung von IP-Adressen bei Internetanbietern

Photo by U. Storsberg / Unsplash

Inhaltsverzeichnis

Justizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Cyberkriminalität vorgelegt. Dem Entwurf zufolge müssen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und zugehörige Daten drei Monate lang speichern. Das Papier ging letzte Woche an die übrigen Ministerien zur Abstimmung. Die Bundesregierung plant, das Gesetz dem Bundestag im Frühjahr 2026 vorzulegen.

Hintergrund und Begründung

Ziel der Maßnahme ist die Bekämpfung schwerer Internetstraftaten. Dazu gehören Kinderpornografie, Betrug im Netz und Hass im Netz. Im vergangenen Jahr wurden landesweit mehr als 16.000 Fälle von Kindesmissbrauch und über 1.100 Fälle sexualisierter Gewalt gegen Jugendliche gemeldet. Die Behörden klagen darüber, dass Cyberkriminelle oft straffrei davonkommen, weil Nachweise fehlen.

Das Kernproblem besteht darin, dass IP-Adressen oft die einzigen digitalen Spuren sind, die Täter hinterlassen. Sie ähneln Anschriften im klassischen Sinn: Sie ermöglichen die eindeutige Identifikation eines Internetanschlusses und damit des Anschlussinhabers. Da Anbieter solche Daten bislang nur wenige Tage speichern, sind spätere Ermittlungen oft nicht möglich.

Nach Tests des Bundeskriminalamts erhöht eine Speicherung auch für 14 Tage die Erfolgsquote bei der Täteridentifikation deutlich. In einem Versuch aus dem Jahr 2022 stieg die Identifizierungsquote von 41 auf 80 Prozent.

Was genau gespeichert werden soll

Konkret soll die Speicherung folgende Daten umfassen: die IP-Adresse, eine eindeutige Kennung des Anschlusses sowie Datum und sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung.

Zusätzliche Daten, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, müssen mindestens drei Monate vorgehalten werden. Ausdrücklich nicht gespeichert werden Standortdaten, Bewegungsprofile oder Persönlichkeitsprofile.

Rechtliche Zulässigkeit

Die Bundesregierung betont die Vereinbarkeit mit EU-Recht und mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig ist.

Die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung war seit 2017 nicht mehr angewendet worden, weil rechtliche Unsicherheit bestand.

Hubig versichert, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation strikt gewahrt bleibt. Der Zugriff auf gespeicherte Daten soll nur für Ermittlungen in schwerwiegenden Fällen möglich sein. Damit unterscheidet sich der Plan von früheren Vorratsdatenspeicherungsregelungen, die ohne konkreten Anlass erfolgt waren.

Kritik aus der Opposition

Die Grünen lehnen den Entwurf entschieden ab. Sie warnen vor einem Wiedereinstieg in eine anlasslose Massenüberwachung und halten den Gesetzentwurf für rechtswidrig. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion argumentiert, dass alle bisherigen Versuche flächendeckender Vorratsdatenspeicherung zu Recht von den Gerichten kippt wurden. Stattdessen fordert er wirksame Alternativen, die eine zeitgemäße Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart darstellen.

Perspektive für Unternehmen

Für Telekommunikationsanbieter bedeutet der Entwurf neue technische und organisatorische Anforderungen. Die Unternehmen müssen Speichersysteme bereitstellen, die Daten sicher aufbewahren und Zugriffe protokollieren. Gleichzeitig entstehen Compliance-Verpflichtungen, da die Speicherung im Einklang mit Datenschutzstandards erfolgen muss.

Ausblick

Der Entwurf wird derzeit mit dem Innenministerium und dem Digitalministerium abgestimmt. Die Bundesregierung signalisierte, dass sie zügig vorgehen möchte. Ob das Gesetz im Frühjahr 2026 verabschiedet wird, hängt von der parlamentarischen Debatte ab.

Gewinnen Sie neue Kunden über das Maschinen Journal
MJ Image

Das Maschinen Journal erreicht jeden Monat tausende Entscheider aus dem industriellen Mittelstand. Nutzen Sie unsere Reichweite, um Ihre Produkte genau dort zu platzieren, wo Kaufentscheidungen entstehen.

Sie wollen mehr Anfragen erzielen?

→ Jetzt Artikel anfragen

Aktuelles

Tagesthemen vom 05.02.2026

Starker Euro setzt EZB unter Zugzwang Die Europäische Zentralbank belässt den Einlagensatz zwar bei zwei Prozent, gerät aber wegen der Währungsentwicklung zunehmend unter Druck. Der Dollar verliert an Bedeutung, große Investoren und Staaten wie China fahren ihre Dollar-Bestände zurück. Zugleich hat sich der Euro spürbar aufgewertet. Das dämpft zwar die

Kartellamt setzt neue Maßstäbe

Kartellamt setzt neue Maßstäbe

Am 5. Februar 2026 hat das Bundeskartellamt Amazon eine schwere Niederlage zugefügt. Die Behörde verbot dem Onlinehändler, Preisobergrenzen für unabhängige Händler auf dem Amazon Marketplace festzulegen. Zusätzlich verhängte sie eine Strafe von 59 Millionen Euro. Für viele Mittelständler im Onlinehandel ist dies ein wichtiger Sieg im Wettbewerb gegen den Marktplatzbetreiber.

Starker Euro drückt auf EZB-Politik: Zinssenkung rückt in den Fokus

Starker Euro drückt auf EZB-Politik: Zinssenkung rückt in den Fokus

Die Europäische Zentralbank hält ihre Leitzinsen vorerst stabil. Bei ihrer Sitzung am Donnerstag beschloss das EZB-Direktorium, den Einlagensatz unverändert bei zwei Prozent zu belassen. Das entsprach den Erwartungen der Finanzmärkte. Doch hinter dieser Entscheidung zeichnen sich neue Spannungen ab, die die Geldpolitik in absehbarer Zeit verändern könnten. Warum der Dollar

Tagesthemen vom 04.02.2026

Inflation im Euroraum unter EZB-Ziel – aber mit deutlichen Unterschieden Die Inflation in der Eurozone ist im Januar 2026 auf 1,7 Prozent gefallen und liegt damit erstmals seit Herbst 2024 unter dem Zielwert der EZB. Treiber sind vor allem sinkende Energiepreise, die im Jahresvergleich um 4,1 Prozent zurückgingen. Lebensmittel