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Bundesrat erlaubt CO2-Speicherung unter Nord- und Ostsee

Photo by Jacob Meissner / Unsplash

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Der Bundesrat hat am 21. November 2025 das Gesetz zur Kohlendioxid-Speicherung, zum Transport und zur Infrastruktur beschlossen. Damit wird die unterirdische Lagerung von CO2 im Meeresboden der Nord- und Ostsee erstmals in großem industriellen Maßstab zulässig. Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen. Es gestattet Unternehmen, CO2 in geeignete Gesteinsschichten einzupressen, bevorzugt in erschöpfte Öl- und Gasfelder. Küstennahe Gebiete und Schutzgebiete bleiben ausgeschlossen. Der Beschluss gilt als Meilenstein für die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie, in der Emissionen bislang oft als unvermeidbar galten.

Unterirdische CO2-Speicherung gilt als Schlüssel bei schwer zu reduzierenden Emissionen

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium braucht der Aufbau von Transportleitungen und Speicherstätten sieben bis zehn Jahre. Bis Mitte der 2030er Jahre soll die Infrastruktur betriebsbereit sein. Bereits jetzt arbeiten Unternehmen wie Open Grid Europe, Ontras und Gasunie an Projekten in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Der Verband Gas- und Wasserstoffwirtschaft nennt rund ein Dutzend Firmen, die CCS-Infrastruktur planen. Die eigentliche Speicherung dürfte zunächst von norwegischen und dänischen Anbietern erfolgen, die Erfahrung mit Offshore-Speicherung haben. Für deutsche Industriebetriebe bedeutet das, dass sie CO2 abtrennen und verschiffen lassen können, um Klimaziele zu erreichen.

Umweltbedenken und Risiken im Fokus der Kritik

Umweltverbände warnen vor möglichen Nebenwirkungen der Regelung. Eine Analyse des Öko-Instituts im Auftrag des WWF deutet darauf hin, dass der Bau der CCS-Infrastruktur zusätzliche Emissionen von neun bis elf Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verursachen könnte. Diese Belastung sei bislang nicht in die Bilanz eingeflossen. Experten befürchten Konflikte mit Offshore-Windenergie und höheren Schiffverkehr in der Nordsee. Der Umweltrat betont, CCS dürfe nur für unvermeidbare Emissionen genutzt werden und nicht dazu dienen, fossile Energieträger künstlich am Leben zu erhalten. Kritisch sind der hohe Energiebedarf und das Risiko von Leckagen, die langfristig überwacht werden müssen.

Politische Balance zwischen Klimaschutz und Industriebedarf

Die Bundesregierung rechtfertigt das Gesetz mit der Notwendigkeit, Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Eine Evaluierung des Kohlendioxid-Speichergesetzes von 2022 zeigt, dass CCS unverzichtbar ist, um restliche Prozessemissionen in energieintensiven Industrien zu reduzieren. Staatssekretär Stefan Rouenhoff bezeichnete den Rechtsrahmen als wichtigen Baustein zur Dekarbonisierung, der von der Industrie erwartet werde. Gleichzeitig wurden im Gesetz strenge Auflagen zum Meeresschutz und zur Trinkwassersicherheit verankert, um Bedenken entgegenzukommen. Für Mittelstandsunternehmen bedeutet dies Planungssicherheit, aber auch die Pflicht, CCS nur dort einzusetzen, wo Emissionen tatsächlich nicht vermieden werden können.

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