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Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die von Präsident Trump eingeführten Zölle verfassungswidrig sind. Die Entscheidung kam mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen. Die Richter stellten fest, dass Trump seine Befugnisse deutlich überschritten hat. Er hatte sich auf das Notstandsgesetz von 1977 gestützt, um Einfuhrabgaben ohne Zustimmung des Kongresses zu erheben. Das Gericht machte deutlich, dass Zölle der Zuständigkeit des Kongresses vorbehalten sind. Geklagt hatten mehrere betroffene Unternehmen sowie zwölf US-Bundesstaaten.
Verfassungsstreit um die Gewaltenteilung
Im Kern geht es um die Gewaltenteilung. Das International Emergency Economic Powers Act war ursprünglich für Sanktionen gegen einzelne Länder gedacht. Trump nutzte es als Grundlage für umfangreiche Zölle gegen zahlreiche Handelspartner. Die Richter erklärten, dass die Vereinigten Staaten sich nicht im Kriegszustand befinden und daher solche Befugnisse nicht gerechtfertigt seien. Trump nannte das Urteil laut mit der Angelegenheit vertrauten Personen eine Schande.
Gigantische Rückzahlungssumme bleibt unklar
Die finanziellen Folgen des Urteils sind groß. Ökonomen schätzen, dass unter dem Notstandsgesetz Zölle in Höhe von mehr als 175 Milliarden Dollar erhoben wurden. Ob und wie diese Summen zurückgezahlt werden müssen, ist offen. Trump geht davon aus, dass Rückzahlungen über Gerichtsverfahren festgelegt werden müssten. Solche Prozesse könnten sich über Jahre hinziehen und die Gerichte belasten.
Regierung bereitet Plan B vor
Die Regierung will die Zollpolitik nicht aufgeben. Finanzminister Scott Bessent kündigte an, nach alternativen rechtlichen Grundlagen zu suchen, um möglichst viele Zölle beizubehalten. Bekannt ist, dass das Handelsgesetz von 1974 als Alternative genutzt werden könnte. Es erlaubt dem Präsidenten Zölle von bis zu 15 Prozent für 150 Tage, um Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz auszugleichen. Trump hat zudem angekündigt, auf dieser Rechtsgrundlage einen weltweiten Sonderzoll von 10 Prozent einzuführen. Dieser Zoll soll zusätzlich zu bestehenden Zöllen gelten.
Deutsche Wirtschaft: Erleichterung, aber mit Vorsicht
Die Reaktion der deutschen Wirtschaft ist vorsichtig optimistisch. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel sieht in der Entscheidung ein starkes Signal dafür, dass die Gewaltenteilung funktioniert. Der Verband der Groß- und Außenhandelsunternehmen bewertet das Urteil als Hinweis darauf, dass exekutive Maßnahmen rechtlich geprüft werden müssen. Die Industrie- und Handelskammern warnen jedoch vor weiterer Unsicherheit, weil die US-Regierung auch künftig andere handelspolitische Instrumente nutzen könne.
Besondere Sorgen bereiten Branchen
Besonders betroffen könnten Stahl und Maschinenbau sein. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl betont, dass das Urteil nicht automatisch auf die 50-prozentigen Stahlzölle angewendet werde, die unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit erhoben wurden. Diese Zölle bleiben bestehen. Der Maschinenbau-Verband befürchtet, dass ein 15-prozentiger Zollsatz für EU-Importe bald wieder eingeführt werden könnte.
Was Mittelständler jetzt beachten sollten
Für den deutschen Mittelstand bedeutet das Urteil zunächst Planungssicherheit, aber keine Entwarnung. Die Rückabwicklung bereits gezahlter Zölle ist rechtlich und administrativ komplex. Schnelle Rückerstattungen sind unwahrscheinlich. Gleichzeitig sollten Unternehmen damit rechnen, dass die US-Regierung neue Zölle auf alternativen Rechtsgrundlagen verhängen könnte. Exportunternehmen sollten Lieferketten prüfen und mit verschiedenen Zollszenarien rechnen.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, wie die US-Regierung konkret vorgehen wird und ob neue Zölle folgen. Deutsche Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam beobachten und sich auf eine Zonenkulisse mit weiter bestehender Unsicherheit einstellen.
