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EU-Kommission plant Verschiebung des KI-Gesetzes

Photo by vackground.com / Unsplash

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Die Europäische Kommission plant eine deutliche Anpassung des KI-Gesetzes. Aus einem Entwurf geht hervor, dass Umsetzungsfristen verlängert werden sollen. Kleine und mittlere Unternehmen könnten von Teilen der Regulierung ausgenommen werden. Hintergrund sind Verzögerungen bei der Benennung nationaler Aufsichtsbehörden und bei der Entwicklung technischer Standards. Offiziell soll der Vorschlag Mitte November vorgelegt werden. Erste Details deuten auf eine spürbare Entlastung hin, insbesondere für den deutschen Mittelstand.

Gründe für die Verschiebung

Die Kommission nennt Umsetzungshürden als Grund. In vielen EU-Ländern fehlen noch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Festlegung einheitlicher technischer Normen verzögert sich ebenfalls. Ohne klare Standards drohen Kosten und Hemmnisse für Innovationen. Branchen wie Maschinenbau und Medizintechnik sind besonders betroffen. Dort werden KI-Systeme bereits genutzt, doch bestehende Regelungen kollidieren mit dem AI Act.

Druck aus der Wirtschaft

Der Ruf nach mehr Zeit kommt nicht überraschend. Bereits im Herbst 2025 forderten Verbände wie der BDI, ZVEI und Unternehmen wie Siemens und IBM eine Verlängerung der Fristen um mindestens zwei Jahre. In der EU-weiten Konsultation sagten 37 Prozent der Stellungnahmen, Unternehmen könnten erst handeln, wenn harmonisierte Standards vorlägen. Die Devise lautet Standards vor Pflichten. Ohne klare Vorgaben können Firmen die Regeln nicht umsetzen. Deutschland unterstützt diese Position. Digitalminister Karsten Wildberger signalisierte Offenheit für eine Fristverlängerung aufgrund der Normen-Verzögerung. Dänemark fordert zudem ein Moratorium neuer Digitalvorschriften.

Konkrete Erleichterungen für den Mittelstand

Der Kompromiss sieht vor, dass KMU von aufwändigen Nachweispflichten entlastet werden. Statt pauschaler Regeln soll stärker zwischen risikoarmen und hochkomplexen KI-Anwendungen unterschieden werden. Typische Mittelstandssoftware wie KI-gestützte Produktionsplanung oder einfache Chatbots würde dadurch bürokratische Hürden senken. Die Grundstruktur des AI Act bleibt erhalten. Systeme mit unvertretbarem Risiko bleiben verboten. Emotionserkennung in Schulen bleibt untersagt. Die Sanktionen bei Verstößen bleiben unangetastet; sie können bis zu sieben Prozent des weltweiten Umsatzes erreichen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Experten empfehlen eine frühzeitige Vorbereitung. Prüfen Sie Ihre KI-Systeme auf das erwartete Risikoniveau. Dokumentieren Sie, welche Anforderungen später gelten. Engen Dialog mit Technologieanbietern suchen. Klären Sie künftig geltende Compliance-Vorgaben. Richten Sie interne Governance-Strukturen ein, etwa Ethikbeauftragte oder KI-Gremien. Wer heute Grundlagen schafft, vermeidet späteren Zeitdruck. Das gilt auch, wenn Fristen sich später ändern.

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