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EU führt vorläufige Abgabe auf Billigimporte ein – Mittelstand erhofft fairen Wettbewerb

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Die Finanzminister der Europäischen Union haben am 12. Dezember eine vorläufige Abgabe auf Billigimporte beschlossen. Ab Juli 2026 müssen Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro eine zusätzliche Gebühr von drei Euro tragen. Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen chinesische Online-Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress, die in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Bisher konnten Sendungen bis 150 Euro zollfrei in die EU gelangen. Die Verantwortlichen sehen darin Missbrauchspotenzial und reagieren nun mit der Abgabe.

Hintergrund: Freigrenze unter Beschuss

Der Hintergrund ist, dass die Freigrenze bei kleinen Paketen seit Jahren umstritten ist. Die EU-Kommission meldete, 2024 seien täglich rund zwölf Millionen Warensendungen in die Union gelangt. Das sind mehr als doppelt so viel wie noch vor zwei Jahren. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen stammten aus China. Plattformen wie Shein und Temu trugen wesentlich zum Anstieg bei. Der Handelsverband Deutschland, HDE, berichtet, dass in Deutschland täglich rund 400.000 Pakete von diesen Anbietern verschickt werden. Kritiker weisen darauf hin, dass viele Produkte Sicherheitsstandards nicht erfüllen und schlecht verpackt sind. Zudem nutzen Händler die Freigrenze oft, um größere Bestellungen in kleine Pakete aufzuteilen. Das verursacht Verpackungsmüll und verschafft unfairen Wettbewerbsvorteil.

Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand

Die Auswirkungen treffen vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Einzelhandel. Während lokale Geschäfte Steuern zahlen und strenge Qualitätsvorgaben einhalten müssen, profitieren ausländische Online-Händler von der zollfreien Einfuhr. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte, dass viele Billigprodukte aus Fernost gesundheitsschädlich sind oder gefälscht werden. Der HDE begrüßt die neue Abgabe als ersten Schritt, um den Wettbewerb wieder auszugleichen. Innenstädte leiden bereits unter Leerstand, weil Kunden vermehrt online bei ausländischen Anbietern einkaufen. Der Verband schätzt, dass der Schaden durch unlauteren Wettbewerb jährlich in die Milliarden geht.

Temporäre Lösung bis zur Systemreform

Die Abgabe ist eine Übergangslösung. Sie soll die Kosten der Zollverwaltung decken, bis diese modernisiert wird. Ursprünglich war geplant, die 150-Euro-Freigrenze erst 2028 vollständig abzuschaffen. Danach soll eine digitale Plattform die Abwicklung übernehmen. Sie soll auch kleine Sendungen effizient versteuern. Bis dahin dienen die drei Euro der Abgabe dazu, die stark gestiegenen Kosten für die Zollabfertigung zu decken, die sich im vergangenen Jahr vervierfacht haben. Frankreichs Finanzminister Roland Lescure betonte, dass die Maßnahme auch Betrug eindämmen soll. Schätzungen zufolge geben etwa 65 Prozent der Pakete den Warenwert in der Zollanmeldung bewusst zu niedrig an.

Herausforderungen für die Umsetzung

Trotz der grundsätzlich positiven Haltung gibt es offene Fragen. Die nationalen Zollbehörden müssen die Abgabe künftig einziehen. Das wird ein logistischer Kraftakt bei hohen Paketsendungen. Der HDE warnt, dass die Behörden bereits heute überlastet sind und unterschiedlich effizient arbeiten. Zudem bleibt unklar, ob die Kosten letztlich bei den Verbrauchern landen oder von den Plattformen getragen werden. Für mittelständische Unternehmen mit technischen Produkten ergibt sich jedoch eine Chance. Wer hochwertige Produkte anbietet und regulatorische Vorgaben erfüllt, könnte künftig stärker ins Blickfeld der Kundschaft rücken.

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