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EU-Digitalpaket könnte Datenspenden für Forschung erschweren

Photo by Christian Lue / Unsplash

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Die Europäische Kommission hat im November 2025 ein umfassendes Digitalpaket vorgestellt. Es trägt den Namen Digitaler Omnibus. Ziel ist es, Regelungen zu Künstlicher Intelligenz, Datenrecht und Cybersicherheit zu straffen. Doppelregulierungen sollen abgebaut werden. Unternehmen sollen entlastet werden. Gleichzeitig drohen neue Nebenwirkungen. Experten warnen vor Einschränkungen bei freiwilligen Datenspenden für Forschung, falls die DSGVO geändert wird. Mittelständische Unternehmen, die oft mit Hochschulen kooperieren, könnten dadurch Wettbewerbsnachteile erleiden.

Datenspenden als Schlüssel für unabhängige Plattformforschung

Datenspenden sind wichtig für die Erforschung digitaler Plattformen. Große Tech-Konzerne geben ihre Daten selten frei. Nutzerinnen und Nutzer teilen freiwillig Nutzungserfahrungen oder Interaktionsdaten. So lassen sich Algorithmen von Netzwerken oder Suchmaschinen analysieren. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten unabhängig von den großen Unternehmen. Vertreter europäischer Universitäten befürchten, dass der Digitaler Omnibus das Auskunftsrecht so verändert, dass Nutzerdaten künftig nicht mehr für Forschungszwecke freigegeben werden dürfen. Betroffen wären Projekte zur Transparenz von KI-Systemen oder zur Wirkung von Plattformen auf die Gesellschaft. Ohne Zugang droht die europäische Forschung ins Hintertreffen zu geraten. Besonders im Vergleich zu US-Kollegen, die oft direkten Kontakt zu Tech-Unternehmen haben, könnte Europa zurückfallen.

Mittelstand braucht Daten für Innovation

Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Situation besonders brisant. Viele Betriebe arbeiten mit Universitäten an datenbasierten Lösungen. Dazu gehören KI-gestützte Produktionsprozesse oder personalisierte Dienstleistungen. Wenn Datenspenden schwerer zu beschaffen sind, verliert man eine wichtige Quelle für Partnerschaften. Zudem soll die Anwendung von Regeln für risikobehaftete KI-Systeme um bis zu 16 Monate verschoben werden. Das gibt Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung. Gleichzeitig könnte die fehlende Datentransparenz die Entwicklung eigener KI-Lösungen verlangsamen. Unternehmen, die auf externe Daten angewiesen sind, könnten im globalen Wettbewerb zurückfallen.

Bürokratieabbau versus Schutzniveau

Die Kommission will das Rechtssystem vereinheitlichen und Kosten senken. Geplant ist ein zentraler Meldepunkt für Cybersicherheitsvorfälle. Vier Rechtsakte zum Datenrecht sollen im Data Act zusammengeführt werden. Kritiker warnen jedoch, dass die geplanten Änderungen am Datenschutz das Schutzniveau senken könnten. Umstritten ist die Beschränkung des Datenauskunftsrechts auf Fälle öffentlicher Notlagen. Vorhaben außerhalb dieser Kategorie könnten künftig keinen Zugang zu Daten erhalten. Der Deutsche Handwerkskammertag und andere Verbände mahnen, den Data Act nicht zu schwächen. Er sei für viele mittelständische Geschäftsmodelle entscheidend.

Nächste Schritte und Handlungsempfehlungen

Der Gesetzentwurf durchläuft das übliche EU-Verfahren. Rat und Parlament müssen sich im Trilog auf eine gemeinsame Linie einigen. Sozialdemokraten und Grüne im Parlament signalisieren Widerstand gegen eine Verwässerung des Datenschutzes. Unternehmen sollten die laufende Konsultation zum Digitalen Fitness-Check bis März 2026 nutzen, um Bedenken einzubringen. Gleichzeitig gilt es, alternative Datenquellen für Forschungskooperationen zu prüfen. Mögliche Optionen sind synthetische Daten oder eine engere Abstimmung mit öffentlichen Datenräumen. So lässt sich verhindern, dass europäische Innovationen hinter großen Tech-Konzernen zurückbleiben.

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