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EU beschließt den schrittweisen Ausstieg aus russischem Gas bis November 2027

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Das Europäische Parlament hat mit breiter Mehrheit einen verbindlichen Fahrplan für den Ausstieg der EU aus russischen Gasimporten beschlossen. Bis spätestens 1. November 2027 dürfen weder Pipeline-Gas noch LNG aus Russland in die Europäische Union geliefert werden. Die Abstimmung in Straßburg endete mit 500 Ja-Stimmen und 120 Nein-Stimmen. Die EU setzt damit erstmals ein gesetzlich festgelegtes Enddatum für russische Energieimporte. Das Datum geht über bisherige Sanktionen hinaus. Die Entscheidung soll die Abhängigkeit von russischer Energie dauerhaft beenden und die Versorgungssicherheit durch Alternativen stärken.

Klare Etappen bis zum Zieljahr

Der Ausstieg erfolgt schrittweise über die kommenden zwei Jahre. Sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich im Frühjahr 2026, dürfen keine neuen Verträge mit Russland mehr genehmigt werden. LNG-Verträge laufen am 25. April 2026 aus; Lieferverträge für Pipeline-Gas folgen am 17. Juni 2026. Für langfristige Verträge gelten Übergangsfristen: LNG-Importe müssen bis zum 1. Januar 2027 enden, Pipeline-Gaslieferungen spätestens zwischen dem 30. September und dem 1. November 2027. Letzteres hängt vom Füllstand der europäischen Gasspeicher ab. Unternehmen, die bislang von russischen Lieferungen abhängig waren, erhalten damit klare Planungssicherheit für den Übergang zu alternativen Anbietern.

Widerstand aus Binnenländern

Ungarn und die Slowakei lehnen den Beschluss deutlich ab und kündigten rechtliche Schritte vor dem Europäischen Gerichtshof an. Beide Länder argumentieren, der rasche Ausstieg gefährde die Energiesicherheit und bringe wirtschaftliche Nachteile. Sie beziehen weiterhin große Mengen Gas über langfristige Pipeline-Verträge, die bis 2034 laufen. Ungarns Außenminister betonte, die Umsetzung sei unmöglich, weil teurere Alternativen die heimische Industrie belasten würden. Für Binnenländer sieht das Gesetz jedoch eine Ausnahmeregelung vor: Sie dürfen bis Ende 2027 weiter russisches Gas beziehen, sofern der Wechsel zu anderen Lieferquellen technisch oder wirtschaftlich unmöglich ist.

Praktische Folgen für Unternehmen

Die EU-Kommission betont, dass der Ausstieg die Versorgungssicherheit nicht gefährden wird. Es stehen ausreichend alternative Anbieter wie die USA, Norwegen oder Katar bereit, um Engpässe abzudecken. Das Gesetz verpflichtet alle Mitgliedstaaten, nationale Diversifizierungspläne vorzulegen, die konkrete Schritte zur Reduzierung der Abhängigkeit festlegen. Für mittelständische Unternehmen bedeutet dies, Energiebeschaffungsstrategien anzupassen. Betriebe in energieintensiven Branchen sollten prüfen, ob langfristige Verträge mit nicht-russischen Lieferanten sinnvoll sind. Die Kommission rechnet damit, dass Verbraucherpreise nicht spürbar steigen, weil der globale Gasmarkt über ausreichende Kapazitäten verfügt.

Nächste Hürde: Zustimmung des EU-Rates

Formell muss der Beschluss noch vom Rat der 27 EU-Staaten gebilligt werden. Da die qualifizierte Mehrheit gilt, wird mit einer Zustimmung gerechnet, auch wenn Ungarn und die Slowakei weiter Widerstand leisten. Im Gegensatz zu Sanktionen, die einstimmig beschlossen werden müssen, ist der Ausstieg als Gesetz konzipiert und dauerhaft. Die EU-Kommission wird außerdem prüfen, ob im Krisenfall kurzfristige Ausnahmen möglich sind, allerdings nur, wenn die Versorgung akut gefährdet ist. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies Planungsstabilität: Der Umstieg auf nicht-russische Gasquellen ist kein politisches Signal mit kurzer Halbwertszeit, sondern ein verbindlicher Rahmen für die kommenden Jahre.

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