EU-Lieferkettengesetz: Nur Großkonzerne müssen künftig strenge Vorgaben erfüllen
Im Straßburger Parlament wurde eine deutlich reduzierte Fassung des Lieferkettengesetzes verabschiedet. Die verschärften Anforderungen gelten künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die bisherige Schwelle lag bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Die